Musterschreiben-Ausschnitt an das Gesundheitsamt auf Anfrage zur Nachweiseinreichung oder Stellungnahme zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Stand 04/2022)
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Gesundheitsamt
Geschäftszeichen: 123456
Fallnummer:10000
######Part - 1###### DSGVO und Basisargumente ######
mit Schreiben vom 2022, weisen Sie darauf hin, dass Sie einen Impfnachweis, Genesenennachweis oder med. zertifizierte Kontraindikationen für eine Impfung benötigen um dem IfSG des Bundestages / des Bundesgesundheitsministeriums nachzukommen, welches zum 31.12.2021 ausläuft.
Sie behaupten von meinem Arbeitgeber informiert worden zu sein. Um das zu überprüfen bitte ich um Auskunft der folgenden Daten, in präziser, transparenter, verständlicher, leicht zugänglicher Form und in einer klaren und einfachen Sprache nach §12-15 der DSGVO:
- Wer
hat die Daten übermittelt bzw. alle verfügbaren Informationen über
die Herkunft der Daten, denn ich habe Ihnen die Daten nicht gegeben
und weiß nicht ob die Daten in DSGVO konformer Art übermittelt
wurden, noch korrekt sind
- Welchen Umfang haben diese erhobenen Daten?
- Wie wurden diese Daten übermittelt?
- Was ist der Verwendungszweck, aus welchem Grund haben Sie diese Daten erhalten?
- Wie lange werden diese Daten gespeichert?
- Besteht ein Recht auf Bestätigung der nicht wiederherstellbaren Löschung der Daten durch Ihren Datenschutzbeauftragten
- Ich behalte mir das Recht auf Beschwerde, nach Art. 17 der DSGVO, vor
Ich kann Ihnen bis jetzt leider noch keine dieser Dokumente vorlegen, da ich weder geimpft, noch wissentlich erkrankt war oder bin und als genesen gelten würde, noch ein ärztliches Zeugnis vorliegt, das eine Kontraindikation bestätigt, da ich bis jetzt noch nicht umfangreich ärztlich getestet wurde.
Ich kann zudem keinen wirksamen Schutz gegen das Coronavirus SARS CoV-2 aufweisen, da es dafür kein Dokument gibt. Es gibt kein Dokument über die abgeschlossene oder durchgeführte tatsächliche, vollständige Immunisierung gegen das SARS CoV-2 Virus und deren Mutationen, da man sich nach der Impfung trotzdem anstecken kann, Symptome aufweist und andere infizieren kann. Es gibt nur ein Dokument über einen Nachweis einer durchgeführten Impfung, welche einen manchmal auftretenden schweren Verlauf, bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 verhindern soll und Teil eines fortlaufenden Impfprozesses ist. Ein vollständiger Impfschutz, wie sie erwähnen, verhindert zwar den schweren Verlauf aber nicht die Ansteckung von vulnerablen Patienten mit einnem erhöhten Risiko schwer zu erkranken oder Kollegen oder Menschen in meinem Umfeld die nicht geimpft sind, diese würden trotzdem erkranken, da sich geimpfte Infizieren und somit andere anstecken können. Auch eine besondere Verantwortung ist hier schwer zu erkennen, welche durch eine Impfung geheilt würde. Ich bitte Sie darum ihre Anfrage zu präzisieren, so dass ich dahingehend auch Stellung nehmen kann.
Argumente
Ich wurde bisher noch nicht daraufhin geprüft, ob ich aktuell gesund bin und nicht doch an einer Coronainfektion erkrankt bin oder war die evtl. symptomlos verläuft. Alle bisherigen Schnelltests sind negativ ausgefallen. Alle medizinischen Tests die ich vor einer Impfung machen würde, habe ich noch nicht gemacht, da ich aktuell keine besondere Notwendigkeit in der Impfung für mich sehe, ich würde mich wegen der bekannten Nebenwirkungen einer Impfung auf meinen Gesundheitszustand testen lassen, so dass auftretende Nebenwirkungen der Impfung zugeordnet werden können, sollte ich mich doch frei entscheiden mich Impfen zu lassen. Die Entscheidung ob ich mich impfen lasse hängt aber auch noch von weiteren Faktoren und den Ergebnissen der Testungen ab, sowie einigen Argumenten und der Beurteilung der aktuellen Situation.
„Die allgemeine Impfpflicht ist gescheitert“ (BVG 07.04.2022).
Im
Rahmen der aktuellen Entwicklung zur allgemeinen Impfpflicht kann ich
zur einrichtungsbezogenen Impflicht auch folgendes sagen:
„Eine einrichtungsbezogene
Impfpflicht ist weder geeignet, noch angemessen noch erforderlich.“
nicht geeignet: Der Impfstoff ist nur unwesentlich geeignet eine Erkrankung oder Infektion zu verhindern, sie senkt maximal die schwere der Symptomatik. Eine Impfung löst sogar die Symptomatik selbst aus. Wenn „0“ keine Symptome sind und „100“ ein schwerer Verlauf, dann wäre der Impfstoff bei einer gefühlten „60“. Das heißt Ansteckung und leichter bis mittelschwerer Verlauf ist nach einer Impfung möglich und ist auch dokumentiert. Ich kenne mehrere Ärzte das unterschreiben würden. Die geringe zeitliche Begrenzung dieses geringen Schutzes ist der zweite Faktor. Der dritte Faktor ist die Fähigkeit der Viren zu mutieren, während die Impfstoffe sich scheinbar nicht oder nur langsam anpassen.
nicht erforderlich: Die vorherrschende Omikronvariante, neben der anderen Mutationen zeigt, dass die Infektionen und Verläufe, mit Zuhilfenahme der guten Impfsituation scheinbar eher einer Influenza ähneln. Außerdem ist das Gesundheitswesen nicht sonderlich belastet, trotz der Berücksichtigung der Ausfälle durch die Quarantänen bei Reinfektion trotz Impfung. Die Omikronvariante ist nach RKI in Deutschland dominierend. Außerdem kann man eine Erkrankung auch Medikamentös behandeln. Quelle: Medikamentöse Therapie bei COVID-19 mit Bewertung durch die Fachgruppe COVRIIN beim Robert Koch-Institut
nicht angemessen: Hier wird auf die bedingte Zulassung eines neuen Medikaments hingedeutet. Und auch die immer wieder zitierten fehlenden Langzeitfolgen sind nicht absehbar und ungewiss. Im Hinblick auf die registrierten Nebenwirkungen kann man nur hoffen, dass diese Symptome nach einer Impfung nicht noch mehr werden. Im zeitlichen Zusammenhang mit den Verabreichungen der Impfstoffe werden auch einige Todesfälle genannt. Das kann man u.U. darauf zurückführen dass Geimpfte nicht richtig aufgeklärt oder beobachtet wurden, sowie Symptome einer Nebenwirkung schnell genug gemeldet haben (z.b. Thrombosen). Die Thrombose mit Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) ist eine sehr seltene Nebenwirkung des Impfstoffs von meist AstraZeneca ausgehend. „Die meisten bisher berichteten TTS-Fälle traten innerhalb von drei Wochen nach Impfung auf. Doch bei alle anderen Impfstoffen hat solche Symptome auch dokumentiert.
Ein
Bußgeld werde ich keinesfalls bezahlen, da ein Bußgeld zwangsläufig
trotzdem in der Impfung endet, da ich sonst arbeitslos wäre und
somit dem System zur Last fallen würde. Das heißt als 1500 € bezahlen
und arbeitslos sein und dem System zu Last fallen oder nicht bezahlen
und arbeitslos sein ist ein großer Unterschied, denn mit 1500 €
kann ich ca. einen Monat länger überleben. Und vulnerable Patienten werden sich bei den Geimpften Mitbürgern das Virus einfangen. Außerdem wird von Anwälten das Bußgeld als jurisitisch angreifbar beschrieben. Man müsste ja erst mal festlegen warum und in welchem Zusammenhang ein Bußgeld nötig ist. Denn ein Bußgeld verhindert keine Infektionen, rettet oder schützt keine Menschen. Noch kann man es für die Umstände der Unkosten der Impf-Kampagne berechnen, die bis jetzt nur auf leichtere Symptome bei einer Infektion baut.
In Baden-Württemberg sieht der Gesetzgeber die Einzelfallprüfung in Betracht. Ich bitte darum die folgenden Zeilen zu lesen und unvoreingenommen zu beurteilen. Ich fordere auch die Anhörung des Arbeitgebers ein der meine Situation beurteilen soll. Ebenso darf das Gesundheitsamt auch gerne bei uns auf Arbeit vorbeischauen und die Situation beurteilen. Meiner Meinung nach ist der Status „ungeimpft“ tätig zu sein möglich ohne ein besonderes Risiko einzugehen, wie ich weiter unten beschreiben werde.
Sie geben an, dass der zu Prüfende eine Stellungnahme einreichen kann.
Wie weit darf diese Stellungsnahme ausfallen und welche auch juristischen Argumente können aufgeführt werden die für die Entscheidung und Befugnisse des Gesundheitsamtes relevant wären?
Ich weise darauf hin, dass die Maskenpflicht im öffentlichen Raum aktuell weggefallen ist. Deswegen muss man annehmen, dass die pandemische oder endemische Situation so weit reduziert ist, dass die Gefahr der Ansteckung oder Hospitalisierung von vulnerablen Personen, was zur Belastung des Gesundheitssystems führen könnte, durch eine 76% (vollständig geimpft) Impfquote weitgehend geheilt wurde.
Während nun auf der Straße ohne Maske herumgelaufen wird, werden in den Kliniken weiterhin die Hygieneregeln befolgt. Das beinhalten für Ungeimpfte die Schnelltestung vor Arbeitsbeginn, Maskenpflicht und die Möglichkeit der Desinfektion sowie das Fachwissen und Funktion von verdecktem Niesen oder Husten, bzw. Anwendung der AHA-Regeln. Ich bewerte diese Umgebung aktuell als mehr sicher als auf der Straße. Das bedeutet die Gruppe der Ungeimpften, die nicht geimpft werden können, sowie ältere Menschen mit einer nicht so gut ansprechenden Impfung, laufen auf der Straße größerer Gefahr sich anzustecken, als in der Klinik.
Das Bundesgesundheitsministerium wollte ursprünglich mit dieser Kampagne verhindern, dass vulnerable Personen, also Menschen die bestimmte, genau definierte gesundheitliche Eigenschaften haben, geschützt werden sollten. Dabei geht man davon aus, dass dies im Krankenhaus besonders schwerwiegend wäre.
Besonders vulnerabel wären Patienten:
- mit Vorerkrankungen der Lunge wie COPD oder Asthma
- mit Adipositas wohl ab Grad 1
- arterieller Hypertonie
- die medikamentös behandelt werden
- mit Diabetes mellitus
- Raucher (Studie vom 17.03.22 - Helmholtz Zentrum München)
- über 50 Jahre
- Herz- Kreislauferkrankungen
- mit Erkrankungen der Leber, Niere oder Krebserkrankungen
- bzw. mit gewisser Multimorbidität
Ich gehöre nicht zu den vulnerablen Menschen. Ich bin gesund, nehme keine Medikamente auch nicht zur Prophylaxe bekannter weitverbreiteter Erkrankungen wie Bluthochdruck. Warum sollte ich also prophylaktisch ein Medikament gegen das Corona-Virus nehmen? Somit wäre eine Gefahr der Hospitalisierung durch den ungeimpften Zustand statistisch gering bzw. persönlich risiko-technisch akzeptabel. Sie haben von einer gewissen Verantwortung gesprochen. Diese besondere Verantwortung gegenüber denjenigen die sich nicht impfen lassen können oder ein noch schlechtes Immunsystem haben weise prozentual ich zurück:
Das deutsche Gesundheitssystem hätte mit alternativen Hinweisen, wie gesunde Ernährung, Gewichtsreduzierung, Anti-Raucher-Kampagnen, ursachenfokussierte Behandlung und einem funktionierenden Impfstoff durch die Pharmaindustrie sowie einer besseren Politik, besser ältere und vulnerablen Menschen geschützt als mich mit einem semifunktionierenden Impfstoff impfen zu lassen und die Maskenpflicht aufzuheben. Außerdem bezieht sich diese besondere Verantwortung auf nur diese Personengruppe die wirklich sehr gering ausfallen dürfte.
Bleibt nur noch die Risikobewertung der Ansteckung eines noch ungeimpften Patienten aus Waldshut und Umgebung der in unsere Abteilung kommt und sich trotz der Schutzmaßnahmen durch mich infiziert und unglücklicherweise einen schweren Verlauf bekommt, wobei nochmal gesagt ist, dass wir in der Klinik der Maskenpflicht und Hygieneregeln unterliegen und die Bevölkerung / Patienten zu 76% vollständig geimpft sind und ohne Maske auf der Straße rumläuft, sowie vor dem Betreten der Klinik Schnelltestst gemacht werden. Wie hoch ist diese Wahrscheinlichkeit das dieses Event eintrifft und eine Belastung des Gesundheitssystems hervorruft?
Dennoch beschreibt die einrichtungsbezogene Impfpflicht, wie es alle Personen in der Einrichtung belangen möchte, auch diese welche nicht mit den Patienten in Kontakt stehen. Sogenannte Pauschalisierung. Man sollte doch eigentlich davon ausgehen, dass Pflegekräfte alleine belangt werden sollten, wenn diese auch überwiegend mit vulnerablen Personen zusammenarbeiten. Das Virus macht aber außerhalb der Einrichtung auch nichts anderes als sich zu verbreiten, was jetzt ohne einer Maskenpflicht viel besser geht, man kann ja nur davon ausgehen, dass der Gesetzgeber um die Impfquote weiß und vulnerable Personen auf offener Straße dem Risiko aussetzen kann. Diese besondere Verantwortung an die Gesellschaft muss auch berücksichtigt werden bei der Beurteilung der Impfplichtigkeit zu einer Person aus einer Einrichtung. Man muss halt nur wissen ob auf der Straße die Gefahr der Ansteckung von vulnerablen Personen größer ist als in einer Klinik, wo es es noch Hygienevorschriften gibt. Deswegen ist diese Maßnahme zur Prävention in der Klinik/ Einrichtung insgesamt kein bedeutsamer Vorteil um Menschen vor der Infektion zu schützen, schon gar nicht mittels einer Verpflichtung, denn die Gefahr der Ansteckung ist außerhalb der Klinik, beim einkaufen oder Veranstaltungen wie das am 11.11.2021 stattgefundene Super-Spreader-Event „Karneval“ in Köln, viel größer. Es haben sich dort 400 Menschen angesteckt und einen überwiegend milden Verlauf gezeigt.
Funfact:
Es wurden 22.064.059 (+214.985, der letzten 7 Tage) labordiagnostisch bestätigte COVID-19-Fälle an das RKI übermittelt. (RKI.de – Stand 06.04.2022)
Warum lassen die sich denn nicht immunisieren?